Policy Note 17: Mindestlohn – Beschäftigungsbremse ohne Konsumwirkung

DI Johannes Berger
Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung

Am 30. Juni 2017 haben sich die Sozialpartner auf einen flächendeckenden Mindestlohn in Österreich von 1.500 Euro pro Monat geeinigt und sind damit der Vorgabe der Bundesregierung aus dem Frühjahr gefolgt. Im Jahr 2020 ist eine Evaluierung vorgesehen, in welchen Branchen die Einigung umgesetzt wurde. „Der beschlossene Mindestlohn ist der zweithöchste Europas – lediglich in Luxemburg ist er noch höher. Mit umgerechnet 10,12 Euro pro Stunde liegt er 14,5 Prozent über dem, was im Nachbarland Deutschland gilt“, erläutert Tobias Thomas, Direktor des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria.

Der Mindestlohn wirkt wie eine Beschäftigungs- und Investitionsbremse. „Würde er 2018 eingeführt, fielen die Investitionen gegenüber einer Situation ohne flächendeckenden Mindestlohn um 0,4 Prozent geringer aus und die Beschäftigung würde um etwa 6.000 ArbeitnehmerInnen reduziert. Die Arbeitslosenquote würde insbesondere unter den Geringqualifizierten steigen. Hier würde sie um 0,8 Prozentpunkte höher liegen“, sagt Thomas. Je später der Mindestlohn eingeführt wird, desto geringer sind die Effekte, da Lohnsteigerungen ohnehin stattgefunden hätten. „Allerdings wird auch bei einer schrittweisen Einführung bis 2020 die Beschäftigung um mindestens 3.000 Arbeitsplätze geringer ausfallen als ohne Mindestlohn“, so Thomas.

Mit der Einführung des Mindestlohns kommt es aufgrund der negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung insgesamt zu keinem Anstieg des realen Konsums. „Sollte mit dem Mindestlohn die Steigerung des Konsums privater Haushalte verfolgt werden, so wird dieses Ziel verfehlt“, sagt Thomas. Insgesamt ist die Einführung des Mindestlohns aus volkswirtschaftlicher Sicht schädlich und daher abzulehnen, so das Fazit einer heute veröffentlichten EcoAustria-Policy Note.