Studie: Abgabenhoheit auf Länder‐ und Gemeindeebene

Mag. Ludwig Strohner
Leiter des Forschungsbereichs Öffentliche Finanzen

Der Föderalismus in Österreich weist im internationalen Vergleich eine besonders geringe Autonomie auf der Einnahmenseite sowohl auf Länder- als auch auf Gemeindeebene auf. Die Finanzierung der Ausgaben erfolgt in überwiegendem Maße über die Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Dies schränkt sowohl die Verantwortlichkeit der Landes- und Gemeindepolitik für die öffentlichen Mittel, als auch den Spielraum für die Finanzierung von Ausgaben ein. Aus theoretischer Sicht führt eine Stärkung der Abgabenautonomie auch zu einem effizienteren Mitteleinsatz. Nicht alle Steuern eignen sich für eine Dezentralisierung. Es ist darauf zu achten, dass die Bemessungsgrundlage vergleichsweise immobil und über die Gebietskörperschaften relativ gleich verteilt ist. Zusätzlich sollten die Einnahmen über den Konjunkturzyklus relativ stabil sein. Dies ist eine Folge der eingeschränkten Möglichkeit der Schuldenaufnahme dezentraler Gebietskörperschaften. Internationale Erfahrungen mit Dezentralisierung zeigen, dass das Potenzial für Steuern, die diese Bedingungen erfüllen, beschränkt ist. Daher werden auch Steuern herangezogen, die eine oder mehrere der angeführten Bedingungen verletzen. Regelmäßig wird auf dezentraler Ebene zumindest auf eine der ertragreichen Steuern in Form von Zuschlagsabgaben zugegriffen. In manchen Ländern bestehen auf regionaler und kommunaler Ebene Zuschläge zu einer nationalen Einkommensteuer. In Hinsicht auf Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage zeigt sich, dass diese häufig zentral festgelegt werden. Von den föderalen Staaten weisen die Schweiz, die USA und Kanada prinzipiell sehr weitreichende Spielräume auf, auch wenn diese zumeist nur sehr eingeschränkt ausgenutzt werden. Das Konzept für eine Stärkung der Abgabenautonomie, welches in dieser Studie ausgearbeitet wurde, orientiert sich am derzeit bestehenden Abgabensystem sowie rechtlichen Beschränkungen. Für die Steuerbemessungsgrundlagen wird eine zentrale Festlegung vorgeschlagen. Für die Verlagerung von Steuern auf die Ebene der Länder eignen sich der Wohnbauförderungsbeitrag und die motorbezogene Versicherungssteuer. Eine Ländersteuer im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer kann ebenso angedacht werden. Für die Ebene der Gemeinden eignen sich grundstücksbezogene Steuern und die Kommunalsteuer. Daher könnte das Aufkommenspotenzial der Grundsteuer erhöht werden. Bei der Kommunalsteuer könnte durch die Wahl des Steuersatzes die Flexibilität erhöht werden.