DI Johannes Berger
Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung
In den letzten Jahrzehnten hat sich die erwerbsfähige Bevölkerung in Österreich stark entwickelt. Dies war gemeinsam mit der steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen der wesentliche Treiber dafür, das Arbeitsangebot und die Beschäftigung zu stärken. Dieser positiven Entwicklung stehen jedoch einige Aspekte am österreichischen Arbeitsmarkt gegenüber. Dazu zählen insbesondere das niedrige tatsächliche Pensionsantrittsalter bzw. Erwerbsaustrittsalter und die im internationalen Vergleich geringe und stark rückläufige tatsächlich geleistete Wochenarbeitszeit. Dieser Rückgang ist sowohl auf die Ausweitung von Teilzeit, als auch auf eine rückläufige Zahl der Wochenstunden bei vollzeitbeschäftigten Frauen und Männern zurückzuführen. Dies trägt dazu bei, dass die Deckung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs schon in den letzten Jahren eine wesentliche und
größer werdende Herausforderung für Österreichs Unternehmen und den Wirtschaftsstandort war.
Aktuell steht Österreich zudem vor einer Trendwende beim Arbeitsangebot: schon für die nächsten Jahre ist ein Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung zu erwarten. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Babyboomer jetzt und in den nächsten Jahren den Arbeitsmarkt verlassen und dort durch geburtenschwache Jahrgänge ersetzt werden. In einer regionalen Betrachtung zeigt sich zudem ein sehr heterogenes Bild zwischen den „Ballungsräumen“ und der „Peripherie“.
Angesichts dieser Herausforderungen sollte ein Bündel an Maßnahmen umgesetzt werden, um das Arbeitskräftepotenzial in Österreich zu stärken. In der Folge werden acht Ansatzpunkte genannt, die geeignet sind, dem Arbeits- und Fachkräftebedarf zu begegnen:
i) Abgabenbelastung auf Einkommen senken;
ii) der rückläufigen Wochenarbeitszeit entgegenwirken, etwa indem Anreize
im Steuer- und Transfersystem analysiert und überdacht werden;
iii) Erwerbsbeteiligung Älterer steigern;
iv) Arbeitsmarktpolitik anpassen;
v) Kinderbetreuungsangebot ausbauen;
vi) QualifizierteMigration stärken;
vii) Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse vereinfachen;
viii) Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende verbessern.