Die volkswirtschaftliche Wirkung von Arbeitszeitverkürzungen in Österreich

DI Johannes Berger
Leiter des Forschungsbereichs Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung

Mag. Ludwig Strohner
Leiter des Forschungsbereichs Öffentliche Finanzen

Durch eine steigende Arbeitslosigkeit und die Ausweitung der Kurzarbeit in Zeiten der COVID-19-Krise ist die Zielvorstellung einer Vier-Tage-Woche immer deutlicher in den Fokus geraten. EcoAustria hat die volkswirtschaftliche Wirkung einer solchen Arbeitszeitverkürzung für Österreich analysiert und ausgewertet.                     

Ausgegangen wurde von einer Reduktion der wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 auf 32 Stunden. Im Zuge der Analyse wurden verschiedene Szenarien miteinander verglichen und die Sinnhaftigkeit eines Lohnausgleichs bewertet. In den Szenarien, die keinen expliziten Lohnausgleich vorsehen, zeigen die Modellsimulationen eine durchaus positive Auswirkung der Arbeitszeitverkürzung in Hinblick auf die Beschäftigung. Konkret fällt die Zahl der Beschäftigten bei dieser Beobachtung um rund 1,2 Prozent höher aus als im Vergleich zum Basisszenario und die Arbeitslosenquote würde um etwa einen Prozentpunkt zurückgehen. Allerdings kann dieser Beschäftigungseffekt die Minderstunden nicht kompensieren und das reale BIP fällt in diesem Szenario um rund 5 Prozent geringer aus als im Basisszenario. Auch der private Konsum würde sich aufgrund der verfügbaren Einkommen reduzieren.

Bei einem Lohnausgleich in Form höherer Stundenlöhne würden die steigenden Lohnstückkosten die Standortqualität zusätzlich beeinträchtigen. Ein Lohnausgleich ist dementsprechend mit einem Preisanstieg und einer Reduktion der Beschäftigungsnachfrage der Unternehmen verbunden. Dadurch werden vor allem die Kapitalrendite und die Investionen beeinträchtigt. Laut Analyse des Instituts würde eine Arbeitszeitverkürzung auf 32 Wochenstunden in Kombination mit einem Lohnausgleich das reale BIP kurz- und mittelfristig um rund 7 Prozent reduzieren.

Im Falle einer Drittelregelung würde ein Drittel der Kosten von den Unternehmen über höhere Stundenlöhne, ein Drittel von den ArbeitnehmerInnen in Form geringerer Einkommen und ein Drittel von der öffentlichen Hand über eine Lohnnebenkostenreduktion getragen werden. In diesem Szenario würden sich die Lohnstückkosten etwas zurückhaltender als bei vollem Lohnausgleich erhöhen, sodass der Beschäftigungseffekt positiv, aber etwas moderater als ohne Lohnausgleich ausfallen würde. Die Auswirkungen auf das reale BIP fallen vergleichbar stark wie beim Szenario ohne Lohnausgleich aus. 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass alle drei Formen des Lohnausgleichs zu einer Einbremsung der wirtschaftlichen Entwicklung führen würden. Die Herabstufung der gesetzlichen Arbeitszeit würde zu einer entsprechenden Anpassung der tatsächlich gearbeiteten Stunden führen. Davon wäre die Produktivität je Stunde allerdings nur in geringem Maße beeinflusst. Infolgedessen kommt es zu einer Reduktion der Wertschöpfung, der Erwerbseinkommen und des privaten Konsums. Im Szenario ohne Lohnausgleich fiele der Beschäftigungseffekt moderat positiv aus. Ein etwaiger Lohnausgleich würde die Lohnkosten der Unternehmen erhöhen und die Beschäftigung reduzieren. Auch bei einer möglichen Drittelregelung würde der Beschäftigungseffekt sehr moderat ausfallen.