Policy Note 49: Analyse des Vorschlags der EU-Kommission zur Einführung eines CO2 Grenzausgleichs „CBAM“

Um den Auswirkungen des Klimawandels und der Erderwärmung entgegenzuwirken, werden unterschiedlichste Maßnahmen ergriffen, die den CO2-Ausstoß weltweit verringern sollen. Durch die strengeren Klimamaßnahmen steigt allerdings das Risiko von „Carbon Leakage“. Das bedeutet, dass Produkte, die von einer CO2-Bepreisung betroffen sind, durch Produktionsverlagerung in andere Erdteile und zusätzliche Importe der europäischen CO2-Bepreisung entkommen. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, ist seitens der EU-Kommission die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus, kurz CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) geplant. Dieser soll dazu dienen, den CO2-Gehalt von Gütern in bestimmten Sektoren zu bepreisen, wenn diese in die EU importiert werden. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Grenzausgleich bringt allerdings einige Schwachstellen mit sich. So sieht CBAM beispielsweise keine Exportbefreiung für europäische Unternehmen vor, was zur Folge hat, dass keine Standortneutralität hinsichtlich des CO2-Preises gewährleistet werden kann. Da CBAM auch nur einige wenige Sektoren umfasst, kann die Maßnahme auch nicht als vollständiger Grenzausgleich im eigentlichen Sinn betrachtet werden. Eine weitere Herausforderung besteht auch in Hinsicht auf Unternehmen ärmerer Länder, den sogenannten LDCs (Least Developed Countries). Für diese könnte der bürokratische und technische Aufwand, den CBAM durch die Aufzeichnung und Meldung von Emissionen mit sich bringt, schlichtweg zu groß sein. Dies hätte zu Folge, dass wenn ein Unternehmen keine Emissionen ausweist, stattdessen Defaultwerte mit einem möglicherweise hohen Aufschlag herangezogen werden. Letztlich steht die Ausgestaltung von CBAM auch in Abhängigkeit mit der WTO-Konformität. Hier gilt es aus Sicht der EU, Handelskriege besonders in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zu vermeiden. An dieser Stelle spielt auch die Art der Nutzung der CBAM-Einnahmen eine tragende Rolle.

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Die vorliegende Policy Note empfiehlt als Verwendungszweck dieser Einnahmen die gezielte Innovationsförderung innerhalb der Industriesektoren. Zudem sollten die Einnahmen, unter Berücksichtigung auf Zweckgebundenheit im Bereich Klimaschutz, wie geplant in das EU-Budget fließen. Generell spricht sich EcoAustria klar für die Inklusion von Exportbefreiungen in CBAM aus. CBAM könne daher ähnlich einem Climate Club, in Kombination mit anderen Ländern weltweit eingesetzt werden, was der EU zu mehr Verhandlungsmacht innerhalb der WTO verhelfen, und sie besser gegen einen Handelskrieg absichern würde. Um schließlich auch den Herausforderungen der LDCs entgegenzuwirken, schlägt das Institut die Unterstützung dort ansässiger Unternehmen durch geringere Aufschläge vor, sollten diese keine Emissionswerte melden können.