Policy Note 50: Effizienzpotenziale in der Kinderbetreuung in Österreich

Mag. Nikolaus Graf
Leiter des Forschungsbereichs Wettbewerbsfähigkeit

In einer aktuellen Policy Note haben wir uns Effizienzpotenziale im österreichischen Kinderbetreuungswesen angesehen. Untersucht wurden insbesondere Potenziale der Steigerung und Verbesserung von Leistungen im bestehenden Finanzierungsrahmen, wie etwa die Anzahl der betreuten Kinder oder die Verlängerung der Öffnungszeiten.                                                         

Vergangene Berechnungen von EcoAustria haben gezeigt, dass eine Ausweitung etwa der Öffnungszeiten oder Betreuungsquoten im bestehenden Versorgungsmodell mit Mehrausgaben verbunden sein kann. Um im Bereich der institutionellen Kinderbetreuung sowohl quantitativ als auch qualitativ an internationale Vorbilder aufzuschließen, gilt es entweder zusätzliche Mittel bereitzustellen oder Effizienzpotenziale im bestehenden Versorgungssystem als Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.

EcoAustria hat daher ermittelt, welche Outputgrößen technisch gesehen realisierbar wären, wenn alle österreichischen Gemeinden bei konstanten Ausgaben so effizient wären wie ihre jeweils effizientesten Referenzgemeinden. Das Ergebnis: Über alle in die Analyse einbezogenen österreichischen Gemeinden hinweg, konnten Effizienzpotenziale im Umfang von etwa 46.700 zusätzlich betreuten Kindern oder von 9.940 zusätzlichen Öffnungsstunden festgestellt werden. Daraus resultiert ein Effizienzpotenzial von 12 % bis 13 %, in Relation zum gesamten in der Kindertagesheimstatistik erfassten Versorgungssystem.

Die Studienergebnisse bestätigen, dass auch im aktuellen Finanzierungsrahmen Potenziale der quantitativen und qualitativen Verbesserung vorhanden sind, die sich aus gemeinde- und trägerübergreifenden Kooperationen ergeben können. Um diese entsprechend zu nutzen, empfiehlt das Institut kleinere Einrichtungen mit einer geringeren Anzahl an Kindern und Personal oder kürzeren Öffnungszeiten zu größeren Einheiten zu bündeln. Für derartige Kooperationen benötigt es allerdings mehr Anreize auf Gemeindeebene. Entsprechende Rahmenbedingungen für solche Anreizsysteme könnten im neuen Finanzausgleich, der 2023 verhandelt wird, vorgesehen werden.