Zweite Etappe der Steuerreform – Kurzanalyse zur Bewertung der ökonomischen und fiskalischen Effekte

Mag. Ludwig Strohner
Leiter des Forschungsbereichs Öffentliche Finanzen

Die Umsetzung der zweiten Etappe der Steuerreform weist erhebliche volkswirtschaftliche Effekte auf. Die Simulation mit dem Makromodell PuMA zeigt, dass die Senkung der Abgabenbelastung das Bruttoinlandsprodukt bis zum Jahr 2035 um knapp 0,5 Prozent höher ausfallen lassen wird als ohne Reformmaßnahme. Dies bedeutet, dass bei Umsetzung der Steuerreform das BIP in diesem Jahr um rund 1,9 Mrd. Euro (bemessen am prognostizierten BIP 2022) höher ist, als wenn diese Steuerreform nicht vorgenommen werden würde. Bereits bis zum Ende der Legislaturperiode ist mit einem zusätzlichen kumulierten Wachstum von 0,4 Prozent zu rechnen. Dies ist auch mit einer kräftigen Belebung des Arbeitsmarktes verbunden. Die Beschäftigung wird um 0,3 Prozent bzw. 13.000 Personen höher als ohne die Steuerreform ausfallen und die Arbeitslosenquote nach EU-Definition um 0,15 Prozentpunkte (bzw. 6.600 Personen) niedriger sein. Die Steuerentlastung schlägt sich in den verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nieder. Die Nettostundenlöhne legen um rund 0,9 Prozent zu und der reale private Konsum ebenfalls um 0,9 Prozent. Durch die kräftigere wirtschaftliche Prosperität aufgrund des Reformpakets steigen auch Abgabeneinnahmen, sodass sich die Reform zu rund 50 Prozent selbst finanziert. Entsprechend werden zur Finanzierung der Nettoentlastung von 1,8 Mrd. Euro insgesamt rund 900 Mio. Euro benötigt. Bei den öffentlichen Ausgaben bestehen in Österreich sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich zwischen den Bundesländern Effizienzpotenziale von vielen Milliarden Euro. Da diese gehoben werden könnten, ohne die öffentlichen Leistungen für die BürgerInnen zu verschlechtern, ist die geplante Reform finanzierbar, ohne die Solidität der öffentlichen Finanzen zu gefährden. Vor diesem Hintergrund wird mit der Reform die Belastung der privaten Haushalte und Unternehmen gesenkt, damit der Arbeitsmarkt belebt und die verfügbaren Einkommen innerhalb der österreichischen Volkswirtschaft gestärkt.